Landkreis Vulkaneifel

Kreisfeuerwehrverband Vulkaneifel e.V.

Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz

Facharbeit: Soziales


Nicht alle Tätigkeiten der Feuerwehren, Organisationen und Vereine werden von der gesetzlichen Unfallversicherung und den Haftpflichtversicherern der Gemeinde und Städte abgedeckt.

Dies sind meist Felder im Brandbereich des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland- Pfalz (LBKG) wie Baum fällen auf privaten Grundstücken, Veranstaltungen, Vereinstätigkeiten, Musikzüge bei Dorffesten, Alterskameraden, Kasko für Vereinsfahrten usw.

Der Rechtschutz fehlt gänzlich.

Quelle: LFV

Der Flyer „ Versicherungsschutz des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland- Pfalz e.V. steht elektronisch beim LFV als Download zur Verfügung

 

 

 

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