Facharbeit: Soziales
Nicht alle Tätigkeiten der Feuerwehren, Organisationen und Vereine werden von der gesetzlichen Unfallversicherung und den Haftpflichtversicherern der Gemeinde und Städte abgedeckt.
Dies sind meist Felder im Brandbereich des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland- Pfalz (LBKG) wie Baum fällen auf privaten Grundstücken, Veranstaltungen, Vereinstätigkeiten, Musikzüge bei Dorffesten, Alterskameraden, Kasko für Vereinsfahrten usw.
Der Rechtschutz fehlt gänzlich.
Quelle: LFV
Der Flyer „ Versicherungsschutz des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland- Pfalz e.V. steht elektronisch beim LFV als Download zur Verfügung
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